Nutzung von Cloud-Diensten durch Bundesverwaltung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste in der neuen Version 2.0 veröffentlicht. Der nun durch das BSI auf der gesetzlichen Grundlage von § 8 Abs. 1 BSIG veröffentlichte Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste sorgt dafür, dass Entscheidungen im Vorfeld einer Mitnutzung externer Cloud-Dienste einen transparenten Ablauf haben und dadurch ein definiertes Mindestsicherheitsniveau erreicht wird. Die Version 2.0 berücksichtigt zugleich den Kriterienkatalog Cloud Computing (C5:2020) sowie das aktuelle IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2021).
Einen besonderen Mehrwert dürfte die aktualisierte Fassung jedoch für Verantwortliche der Bundesverwaltung aufweisen. Im neuen Mindeststandard sind erstmals zwei Publikationen in einer Veröffentlichung zusammengefasst: Neben dem Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste gab es bislang einen weiteren Mindeststandard zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste. Dieser befasste sich mit dem Sonderfall, dass eine Behörde einen Cloud-Dienst nutzt, aber kein eigenes Vertragsverhältnis mit einem Diensteanbieter besteht, beispielsweise im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Dritten. In der Version 2.0 wurde dieses Thema in einem eigenen Kapitel integriert, sodass es nun einen Mindeststandard für beide Nutzungsszenarien gibt.
Bei der klassischen Cloud-Nutzung hat die Bundesbehörde einen Bedarf an einer IT-Leistung, die nicht durch eigene IT-Ressourcen, sondern über einen externen Cloud-Dienst erbracht werden soll. Die Einrichtung nimmt somit die Rolle des Auftraggebers ein.
Hinzu kommen jedoch auch Bereiche, die hier als Mitnutzung bezeichnet werden. Dabei nehmen IT-Anwender einer Einrichtung externe Cloud-Dienste in Anspruch, ohne dass zwischen der Einrichtung und dem eigentlichen Cloud-Anbieter ein Vertragsverhältnis besteht. Somit ist die Einrichtung in diesen Fällen nicht Auftraggeber des Cloud-Dienstes. Insbesondere wenn IT-Anwender im Rahmen von (internationalen) Projekten oder Arbeitsgruppen institutionsübergreifend zusammenarbeiten wollen, wird diese Form der Mitnutzung immer häufiger gewählt.
(Foto: metamorworks – stock.adobe.com)
Letztes Update:29.07.21
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