Homeoffice: LfD Sachsen-Anhalt veröffentlicht umfangreiches Info-Paket
Die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass das Thema Homeoffice auch bei Unternehmen, die sich bislang nicht intensiv damit beschäftigt haben, in den Vordergrund gerückt ist. Im „Normalfall“ stellt sich die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes als eine wohl überlegte und gut geplante Maßnahme dar. Damit auch im Falle einer pandemiebedingten, schnelleren Umsetzung der Verlagerung, der Datenschutz am heimischen Arbeitsplatz nicht auf der Strecke bleibt, haben auch Datenschutz-Aufsichtsbehörden eine ganze Reihe von Leitfäden veröffentlicht, so bspw. das ULD oder auch der BfDI .
Neu hinzugekommen ist ein umfangreiches Infopaket des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Sachsen-Anhalt. Auf 16 Seiten informiert der LfD Sachsen-Anhalt mit seinen “Hinweisen zum Homeoffice in Behörden und Betrieben” über das breit gefächerte Thema. In den Hinweisen zum Homeoffice werden Empfehlungen und Notwendigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten dargestellt, die bei der Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen bedacht werden müssen.
Die Hinweise gliedern sich in
- Allgemeine Erwägungen und Anforderungen,
- Umgang mit Dokumenten,
- Nutzung dienstlicher Hardware,
- Private Endgeräte,
- Mobiles Arbeiten,
- Nutzung von Cloud-Diensten
Abgerundet werden die ausführlichen Hinweise durch die “Checkliste Homeoffice“. Um die Überprüfung der Berücksichtigung der Hinweise zu erleichtern, werden im Sinne einer Checkliste die wesentlichen Aspekte stichpunktartig aufgelistet.
Eine etwas ältere, aber ebenfalls sehr nützliche Checkliste kommt von dem BayLDA in Form eines „Selbst-Check: Datenschutzrechtliche Regelungen bei Homeoffice„.
Eine ebenfalls gut sortierte Sammlung zum Thema Datenschutz und Home-Office bietet die GDD mit weiteren nützlichen Links zum Thema.
(Foto: Maria Sbytova – stock.adobe.com)
Letztes Update:01.09.21
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO
Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.
Mehr erfahren -
IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud
Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei
Mehr erfahren -
EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”
Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in
Mehr erfahren

