CyberRisikoCheck für kleine und Kleinstunternehmen
Dem jährlichen BSI-Bericht “Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2022” ist zu entnehmen, dass 2,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland vor den Herausforderungen der Digitalisierung und damit einhergehend der CyberSicherheit stehen. Dieser Teilbereich von Unternehmen, der anteilmäßig 99,4 Prozent der deutschen Wirtschaftsunternehmen ausmacht, gliedert sich wie folgt auf:
81,9 % Kleinstunternehmen
1,9 % Kleinunternehmen
2,6 % Mittlere Unternehmen
0,6 % Große Unternehmen
Gerade die Kleinst- (weniger als zehn Mitarbeitende) und die kleinen (weniger als 50 Mitarbeitende) Unternehmen verfügen oftmals nicht über das erforderliche Personal, das sich um Betrieb und Absicherung der Informationstechnik des Unternehmens kümmert.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erkennen zunehmend, dass ihre IT-Systeme für ihre Arbeitsfähigkeit von entscheidender Bedeutung sind und daher angemessen geschützt werden müssen. Allerdings fehlt vielen Verantwortlichen in KMU das konkrete Wissen darüber, wie es um ihre Informationssicherheit tatsächlich bestellt ist und welche Schritte notwendig sind, um das Schutzniveau zu erhöhen.
Diejenigen hingegen, die bereits ein Problembewusstsein entwickelt haben und IT-Personal einstellen möchten, erleben häufig, dass sie in einem Angebotsmarkt als potenzieller Arbeitgeber nicht gegen die Gehälter bei Großunternehmen oder IT-Dienstleistern bestehen können.
Das BSI hat gemeinsam mit anderen Partnern auf diese Erkenntnisse reagiert:
Gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) sowie etwa 20 weiteren Partnern hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen neuen Standard für IT-Sicherheitsberatungen entwickelt, der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) den Einstieg in die Informationssicherheit erleichtern soll. Der CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 stellt eine Spezifikation dar, die IT-Sicherheitsdienstleister bei der Beratung von kleinen Unternehmen unterstützen soll. Dabei wird festgelegt, welche Anforderungen aus sechs Bereichen im Gespräch mit dem Unternehmen geprüft werden müssen und welche Inhalte im Beratungsbericht enthalten sein sollten. Insgesamt müssen 27 Anforderungen überprüft werden. Jede dieser Anforderungen ist genau definiert und es wird angegeben, wie sie erfüllt werden kann sowie welche staatlichen Förderprogramme für die Umsetzung dieser Handlungsempfehlung in Anspruch genommen werden können. Das BSI stellt qualifizierten Dienstleistern ein webbasiertes Tool zur Verfügung, um den CyberRisikoCheck durchzuführen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
(Foto: forestgraphic – stock.adobe.com)
Letztes Update:07.05.23
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO
Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.
Mehr erfahren -
IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud
Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei
Mehr erfahren -
EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”
Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in
Mehr erfahren

