Datenschutz bei der Nutzung von Multifunktionsgeräten

Datenschutz bei der Nutzung von Multifunktionsgeräten

Im Rahmen seines IT-Grundschutz-Katalogs gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umfangreiche Maßnahmen für die Sicherheit von vernetzten Druckern, Druckservern, Dokumentenscannern, Kopierern und Multifunktionsgeräten vor.  Als Multifunktionsgeräte werden dabei Geräte bezeichnet, die mehrere verschiedene papierverarbeitende Funktionen bieten, etwa Drucken, Kopieren und Scannen oder auch Fax-Dienste. Wie jedes IT-System sind auch Drucker, digitale Kopierer, netzfähige Scanner und Multifunktionsgeräte vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Für den IT-Grundschutz dieser Systeme werden die folgenden typischen Gefährdungen angenommen.

Die empfohlenen Maßnahmen des BSI behandeln die Planung, Konzeption, Beschaffung, Umsetzung, Betrieb, Aussonderung, Notfallvorsorge. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Freie Hansestadt Bremen hat dieses Thema ebenfalls unter der Orientierungs- und Handlungshilfe “Fotokopierer: Die angreifbare Datenstation” aufgegriffen. Darin werden die Eckpunkte eines datenschutzgerechten Einsatzes digitaler Kopiersysteme behandelt.

 

 

Letztes Update:02.04.19

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