Veröffentlichung von Kinderfotos nur mit Einverständnis beider Elternteile
Nach einem Urteil des OLG Oldenburg handelt es sich bei der Veröffentlichung eines Kinderfotos um eine Angelegenheit der elterlichen Sorge. Die Regelung stelle eine Angelegenheit erheblicher Bedeutung für das Kind dar.
Das OLG weist in seinem Urteil zunächst darauf hin, dass gemäß § 22 KunstUrhG Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Hierzu zähle auch das Einstellen von Fotos auf einer Internetseite. Sei der Abgebildete minderjährig, bedürfe es zusätzlich der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Dies sind im Regelfall gemäß § 1629 BGB die sorgeberechtigten Eltern, so das OLG Oldenburg.
Bei gemeinsamem Sorgerecht ist eine einvernehmliche Einwilligung beider Elternteile notwendig
Sofern ein gemeinsames Sorgerecht bestehe, sei es notwendig, dass eine einvernehmliche Einwilligung beider Elternteile vorliege. In dem streitgegenständlichen Fall waren die Eltern des sechsjährigen Kindes geschieden und die Mutter besaß das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Tochter. Darüber hinaus galt das gemeinsame Sorgerecht. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Kinder-Fotos, welches für die Werbung auf der Internetseite des neuen Lebenspartners der Mutter verwendet wurde, sah das Gericht eine hohe Gefährdung des Rechts der Tochter. Bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet würden die Fotos einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht.
Letztes Update:11.06.19
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO
Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.
Mehr erfahren -
IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud
Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei
Mehr erfahren -
EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”
Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in
Mehr erfahren

