Michael Will wird neuer Präsident des BayLDA

Ministerialrat Michael Will wird neuer Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA). Der bisherige Leiter des Sachgebiets Datenschutz im Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration folgt damit auf Thomas Kranig.

GDD-Preisträger Kranig geht in den Ruhestand

Thomas Kranig wurde im Jahr 2011 zum ersten Präsidenten des BayLDA ernannt. Auf Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wurde Kranig am 26. Juli 2016 dann für weitere fünf Jahre mit der Leitung der Bayerischen Datenschutzaufsicht für den nicht öffentlichen Bereich betraut. Die zweite Amtsperiode begann am 3. August 2016. Nach Art. 18 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) gilt die Ernennung für 5 Jahre. Dementsprechend würde die Amtszeit von GDD-Preisträger Kranig noch bis zum Jahr 2021 andauern, doch mit 65 Jahren darf Herr Kranig nun schon in diesem Jahr in den Ruhestand.

Ministerialbeamter wird Nachfolger

Sein Nachfolger Michael Will ist Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration und leitet das Referat Datenschutz. Zudem bringt er praktische Erfahrung als Datenschutzbeauftragter mit, da er im Ministerium das Amt des behördlichen Datenschutzbeauftragten ausübt. Ferner ist er Mitglied der Datenschutzkommission des Bayerischen Landtages. Er hat im Auftrag des Bundesrates in den Jahren 2012 bis 2015 die gesamten Beratungen der Ratsarbeitsgruppe Datenschutz und Informationsaustausch (DAPIX) zur DS-GVO begleitet und nimmt außerdem die Aufgaben des Länderbeobachters in der Art. 31-Datenschutzgruppe wahr.

Ende Januar erfolgt die Amtseinführung durch den bayerischen Innenminister und jetzigen Vorgesetzten von Michael Will, Joachim Herrmann.

Bildquelle: euroforum.de

Letztes Update:07.01.20

  • Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO

    Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.

    Mehr erfahren
  • MS Cloud und IT-Grundschutz

    IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud

    Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei

    Mehr erfahren
  • EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”

    Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in

    Mehr erfahren