Datenschutz im Homeoffice: Selbst-Check des BayLDA
Die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass das Thema Homeoffice auch bei Unternehmen, die sich bislang nicht intensiv damit beschäftigt haben, in den Vordergrund gerückt ist. Im “Normalfall” stellt sich die Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes als eine wohl überlegte und gut geplante Maßnahme dar. Damit auch im Falle einer pandemiebedingten, schnelleren Umsetzung der Verlagerung, der Datenschutz am heimischen Arbeitsplatz nicht auf der Strecke bleibt, haben auch Datenschutz-Aufsichtsbehörden eine ganze Reihe von Leitfäden veröffentlicht, so bspw. das ULD oder auch der BfDI .
Die aktuellste Veröffentlichung kommt von dem BayLDA in Form eines “Selbst-Check: Datenschutzrechtliche Regelungen bei Homeoffice“.
Das BayLDA möchte mit seiner Handreichung einen Überblick über die wichtigsten Praxismaßnahmen im Homeoffice entsprechend den geltenden gesetzlichen Datenschutzvorgaben geben. Im Sinne einer gezielten Prävention von Datenschutzverstößen soll damit im momentanen „neuen Alltag“ eine gesteigerte Sensibilisierung für dieses Thema erreicht und mit konkreten Prüffragen der eigene Stand der Umsetzung unterstützt werden, so das BayLDA.
Die aufgeführten Prüfpunkte sieht das BayLDA nicht als abschließend an, als Best-Practice-Ansatz dar, der bspw. von Seiten der Geschäftsführung oder des Datenschutzbeauftragten im Sinne einer Soll-Ist-Überprüfung verwendet werden kann.
Eine gut sortierte Sammlung zum Thema Datenschutz und Home-Office bietet die GDD mit weiteren nützlichen Links zum Thema.
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Letztes Update:20.05.20
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