GDD nimmt Stellung zur Änderung des Telemediengesetzes

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) nahm zur geplanten Änderung des Telemediengesetzes im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie Stellung.

Am 1. April 2020 hat die Bundesregierung den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze im Kabinett beschlossen. Mit dem Entwurf werden die Änderungen der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelungen sollen noch vor Ende der Umsetzungsfrist am 19. September 2020 in Kraft treten.

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Artikelgesetz werden weitere Anforderungen der AVMD-Richtlinie umgesetzt. So sieht die Richtlinie auch Einschränkungen der Werbung für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten vor. Dies erfordert Änderungen im Tabakerzeugnisgesetz. Die inhaltsbezogenen Anforderungen der Richtlinie für Fernsehen und audiovisuelle Mediendienste auf Abruf, die z.B. die Werbung, den Jugendschutz oder die Einhaltung einer europäischen Quote betreffen, gelten auch für die Deutsche Welle. 

Aus Sicht der GDD sind vor allem die geplanten Änderungen des TMG von besonderer Relevanz. Videosharingplattformen müssen laut der vorliegenden Drucksache in Zukunft ein Melde- und Abhilfeverfahren für Nutzerbeschwerden wegen Verstößen gegen Werbe- und Jugendschutzvorschriften einrichten. Abseits der AVMD-Richtlinie soll es jedoch keine weiteren Anpassungen oder Änderungen des TMG geben. Hierzu hat die GDD Stellung bezogen, die allen Mitgliedern des federführend zuständigen Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier abrufen

Letztes Update:06.06.20

  • Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO

    Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.

    Mehr erfahren
  • MS Cloud und IT-Grundschutz

    IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud

    Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei

    Mehr erfahren
  • EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”

    Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in

    Mehr erfahren