Aufsichtsbehörde geht weiter gegen Facebook-Fanpages vor

Bundeskartellamt beschränkt das Zusammenführen von Nutzerdaten

Wer den regen Schlagabtausch der Datenschutz-Aufsichtsbehörden zum Thema Facebook-Fanpages verfolgt hat, dem dürfte die aktuellste Ankündigung des BfDI zum Thema als nur konsequent vorkommen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hatte sich bereits mit einem Rundschreiben in den Jahre 2019 und auch 2021 an alle Ministerien, Behörden und öffentlichen Stellen gerichtet.

Seine Message an die Adressaten:

1. Eine nachdrücklich Empfehlung, diese Seiten bis Ende 2021 abzuschalten, verknüpft mit dem eindrücklichen Hinweis, dass

2. ab Januar 2022 beabsichtigt sei – im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger – schrittweise von den, dem BfDI nach Art. 58 DS-GVO zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch zu machen.

Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder teilte später mit, dass sie das Urteil des EuGH zur gemeinsamen Verantwortlichkeit der Betreiber im Hinblick auf die betriebenen Facebook-Fanpages zum Anlass genommen haben, um sich im Rahmen einer dazu eingerichteten Taskforce mit den Fragen rund um die Rechtskonformität des Betriebs einer Fanpage zu beschäftigen.

Eben diese Taskforce hatte ein Kurzgutachten zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook‐Fanpages unter Berücksichtigung des seit dem 1. Dezember 2021 geltenden Telekommunikation‐ Telemedien‐Datenschutzgesetzes (TTDSG), des Urteils des OVG Schleswig vom 25. November 2021 (Az. 4 LB 20/13) und der aktuellen technischen Umsetzungen erstellt und veröffentlicht. Zuletzt versendete der BfDI ein Anhörungsschreiben an das Bundespresseamt (BPA) zur Nutzung einer Facebook Fanpage. Gespräche mit dem BPA und Facebook führten jedoch zu keiner Lösung der datenschutzrechtlichen Probleme, so der BfDI. 

Am 22.03.2023 ging die Angelegenheit nun die nächste Runde:
Der BfDI hat das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen, da dieser nicht datenschutzkonform sei. Das BPA hat vier Wochen Zeit, um diesen Bescheid umzusetzen. Der BfDI betont, dass der Staat über soziale Medien erreichbar sein soll und Informationen teilen können muss, dies aber nur dann, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben. Das BPA müsse als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden, was im vorliegenden Fall nicht der Fall sei.

Letztes Update:23.02.23

  • Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO

    Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.

    Mehr erfahren
  • MS Cloud und IT-Grundschutz

    IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud

    Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei

    Mehr erfahren
  • EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”

    Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in

    Mehr erfahren