Aufsichtsbehörde goes legal tech
Würde eine Auszeichnung “Innovativste Deutsche Datenschutz-Aufsichtsbehörde” existieren, stünde der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) ganz weit oben auf der Anwärter-Liste für diesen noch nicht existierenden Preis.
Twitter
Bereits November 2017 richtete der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, einen Twitter-Account für seine Behörde ein und twitterte mit großem Erfolg zu aktuellen Themen aus der Welt des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Mit dem Angebot wollte der LfDI seine Zielgruppen noch besser mit aktuellen Informationen erreichen, in direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern treten und sich besser mit anderen Institutionen und öffentlichen Stellen vernetzen. Dies gelang ihm auch von Beginn an.
Nach eigenen Angaben war die die Twitternutzung dabei eingebettet in ein ganzes Maßnahmenpaket, mit dem die Behörde ihrer Richtlinie zur Nutzung Sozialer Medien gerecht werden wollte. Ende Dezember 2019 jedoch gab der LfDI BW seinen Rückzug aus Twitter bekannt. Brink sah sich vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 6 C 15.18 nicht mehr in der Lage, den Auftritt seiner Behörde auf Twitter vertreten zu können.
Mastodon (Datenschutzfreundliche Twitter-Alternative)
Eine neue digitale Heimat fand der LfDI auf der Social Media Plattform Mastodon. Seit dem 19. Januar 2021 nutzt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg die Social Media Plattform Mastodon (https://bawü.social/@lfdi). Nutzer_innen können dem Landesbeauftragten unter @lfdi@bawü.social folgen.
Podcast
Der LfDI mag das Format “Podcast” nicht erfunden haben, aber die Auswahl der Themen ist erlesen und wohl ausgewogen. Gehör verschafft sich der LfDI schon seit August 2020 mit seinem Podcast “Datenfreiheit” und verkürzt mit aktuellen und praxisrelevanten Themen rund um Datenschutz und Datensicherheit so manche Autofahrt.
Mediathek
Die Mediathek der Aufsichtsbehörde ist etwa nicht vollgestopft mit unstrukturierten und lieblos zusammengewürfelten Informationen in Form von PDF-Dokumenten, sondern enthält liebevoll und aufwändig inszenierte Videos zu Themen wie Datenschutz-Folgenabschätzung, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten , Allgemeine Datenschutz-Schulung oder auch zum komplexen Thema “Löschkonzept” (nebst äußerst brauchbarem Template).
Humor und Datenschutz
Die Kombination beider Themen führt bei Vielen schon reflexartig zu Stirnrunzeln, da unwillkürlich die Frage der Kombinierbarkeit dieser scheinbar sich gegenseitig ausschließenden Themen gestellt wird. Der LfDI kann beides und verbindet auch beides mit der ihm eigenen Leichtigkeit: Beweistücke A, B, C und D
Newsletter
Darüber kann der LfDI BW nur lachen. Natürlich vorhanden und immer pickepackevoll mit den aktuellsten Infos rund um das Lieblingsthema.
Praxishilfen
Hier sind im Besonderen der gut sortierte Ratgeber Beschäftigtendatenschutz zu nennen, der mit einer umfangreichen Fallsammlung zum Thema daherkommt. Aber auch sonst enthält die Sammlung so ziemlich alles, was das Datenschutzbeauftragtenherz so begehrt. Einen Praxisratgeber zum den vielfältigen Fragestellungen rund um das Thema Datenschutzbeauftragter, Betroffenenrechte und aber auch natürlich niederschwellig nutzbare Templates und Checklisten. Natürlich fehlt eine Orientierungshilfe zu dem Thema, welche die meisten an den Rand des Nervenzusammenbruchs führt nicht: Orientierungshilfe zu „Schrems II” – Was jetzt in Sachen internationaler Datentransfer?
„Datenschutz als KULTuraufgabe” – was ist denn das?
Verrückt oder? Datenschutz schützt also keine Daten, sondern hat etwas mit Menschen und auch Kultur zu tun. Der LfDI BW erklärt wie das zusammenhängt und wie sich das mit den Aufgaben eines LfDI verträgt.
App: LfDI-BW App
Gehört mittlerweile zum guten Ton. Hat der LfDI BW zwar noch nicht so lange, aber dafür muss sich der Nutzer nicht als early-adopter und Beta-Tester missbrauchen lassen. Die App hat den versprochenen Mehrwert und tut, was sie soll. Einziger Wermutstropfen bislang: Die App funktioniert derzeit auf Apple Smartphone-Geräten ab Betriebssystemversion 13.5. Es ist geplant, die App regelmäßig zu aktualisieren. Eine Android-Version der App ist derzeit in Entwicklung und soll bis Ende des Jahres ebenfalls veröffentlicht werden.
Schmankerl: Bürger*innen können auch via App online-Beschwerden beim LfDI einreichen.
Neueste Innovation: LfDI-Tool DS-GVO.clever
Was macht die App?
Korrekte Datenschutzerklärungen zu formulieren fällt insbesondere kleineren Unternehmen und Vereinen schwer, da sie nicht über die Ressourcen verfügen, externe Datenschutzbeauftragte einzuschalten oder mit der eigenen Rechtsabteilung tätig zu werden. Externe DSB und sonstige Datenschutzberater werden also nicht sofort arbeitslos durch diesen legal-tech-service, aber vielen Verantwortlichen dürfte diese Service-Offensive des LfDI BW gerade Recht kommen, wenn sie sich über drei Jahre nach Wirksamwerden der DS-GVO so langsam mit dem Thema Datenschutzerklärungen beschäftigen möchten.
Der LfDI BW beschreibt das Ganze in bescheidenen Worten folgendermaßen: „Die Datenschutz-Grundverordnung unterscheidet nicht zwischen Konzernen und Kleinbetrieben. Wir helfen kleineren Betrieben, damit sie sehr einfach funktionierende Datenschutzhinweise selbst erstellen können.“
To be continued
Man darf gespannt sein, was die Aufsichtsbehörde aus Baden-Württemberg die nächsten Jahre noch so im Köcher hat.
Foto: LfDI BW, Jan Potente
Letztes Update:05.10.21
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO
Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.
Mehr erfahren -
IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud
Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei
Mehr erfahren -
EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”
Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in
Mehr erfahren

