Aufsichtsbehörde veröffentlicht Muster für Covid-19-Listen

Um Infektionsketten und Ausbrüche von SARS-CoV-2 (Covid-19) schnellst möglich zu erkennen und einzugrenzen, müssen etwa Frisöre, Kosmetikstudios aber auch Gaststätten und Cafés die Besuche ihrer Gäste oder Kunden dokumentieren.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern stellt auf ihrer Internetseite Formulare und Muster für die verschiedenen Branchen zur Verfügung, damit Infektionsschutz und Datenschutz gleichermaßen gewahrt werden können.

Die Landesbeauftragte empfiehlt alle Listen in Papierform zu führen, um die Verfahren zunächst möglich einfach zu halten. Eine digitale Erfassung könnte zu mehr Aufwand bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben führen. Änderungen aufgrund neuer Bestimmungen oder Abstimmungen mit anderen Behörden behält sich die Aufsichtsbehörde vor und weist darauf hin, dass Betroffenenrechte grundsätzlich müssen innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden müssen. Diese Frist könne in Ausnahmefällen um weitere zwei Monate verlängert werden. Die betroffene Person müsse dann aber über die Gründe für die Fristverlängerung unterrichtet werden.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

Letztes Update:13.05.20

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