Datenschutzkonforme E-Mail-Weiterleitung bei Abwesenheit oder Ausscheiden aus dem Betrieb

Die LfDI der Hansestadt Bremen widmet sich in einer Orientierungshilfe einer Fragestellung zum Thema E-Mail-Weiterleitung, die sich in der Praxis sehr oft stellt und mit der der betriebliche Datenschutzbeauftragte oft konfrontiert wird.

Wie ist die richtige Vorgehensweise für einen Betrieb und Unternehmen im Hinblick auf den E-Mail-Account eines Beschäftigten, wenn diese Person vorübergehend oder länger abwesend ist oder aus dem Betrieb ausgeschieden ist?

Als relevante Vorschriften der DS-GVO und des BDSG werden von der LfDI der Hansestadt Bremen Artikel 6 Absatz 1 lit. b DS-GVO beziehungsweise § 26 Absatz 1 Satz 1 BDSG zu genannt. Danach dürfen personenbezogene Daten eines oder einer Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies unter anderem für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist.

Orientierungshilfe spiel verschiedene Szenarien durch

Die Orientierungshilfe spielt bei der Vorstellung der empfohlenen Lösung verschiedene Szenarien durch und stellt für jede der Konstellationen eine datenschutzkonforme Vorgehensweise vor.

LfDI Hansestadt Bremen

( Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)



Letztes Update:02.07.19

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