Datenschutzkonforme Einstellungen für Zoom

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat Ende Oktober 2020 eine „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ veröffentlicht, in dem sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Durchführung von Videokonferenzen durch Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen erläutert. Diese Handreichung soll den Verantwortlichen eine Hilfe­stellung bieten, wie diese Anforderungen erfüllt werden können.

Diese Orientierungshilfe wird durch eine ergänzende Orientierungshilfe (Checkliste Datenschutz in Videokonferenzsystemen) des DSK abgerundet. Die Checkliste soll die wesentlichen Anforderungen an Videokonferenzsysteme der „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ der DSK in verkürzter Form darstellen und damit den Verantwortlichen bei der Überprüfung der Frage unterstützen, ob ein Videokonferenzsystem datenschutzkonform ist und die Transparenz- und Dokumentationspflichten erfüllt werden. 

Genau auf diese Checkliste nimmt der Anbieter der Videokonferenzsoftware Zoom Bezug und veröffentlicht eine eigene Anleitung für die zu treffenden Datenschutz-Einstellungen, damit die Empfehlungen der Datenschutzkonferenz DSK umgesetzt werden können. Dafür werden die Kriterien der Checkliste des DSK in der linken Spalte unverändert abgebildet. Auf der rechten Seite findet der Nutzer Hinweise von Zoom zu den Einstellungsmöglichkeiten und weiterführenden Informationen bzw. den rechtlich verbindlichen Dokumenten von Zoom zum Thema Datenschutz.
Nach Angaben des Anbieter soll die Anleitung fortlaufend angepasst werden.

(Bild: prima – stock.adobe.com)

Letztes Update:13.01.21

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