Datenschutzmanagement aus Sicht eines Datenschutzbeauftragten Basis-Schulung zum Erhalt des „GDDcert. EU“
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verlangt unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Risiko der dortigen Verarbeitung die Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems. Obwohl die Aufgabe zur Entwicklung und Umsetzung eines Datenschutz-Managements primär beim Verantwortlichen angesiedelt ist, wird es dennoch weiterhin Aufgabe des ernannten Datenschutzbeauftragten sein, dem Unternehmen geeignete Wege zur Entwicklung und Implementierung eines umfassenden Datenschutz-Managementsystems aufzuzeigen.
Teil 3 zur Organisation des Datenschutzes im Unternehmen
Mit dem Teil 3 der GDD-Basis-Schulung erhalten Teilnehmende insbesondere praktische Hinweise und Beispiele zur Organisation des Datenschutzes im Unternehmen. Die Notwendigkeit, den Datenschutz als Managementsystem zu konzipieren und in die laufenden und projektierten Prozesse zu implementieren, gewinnt aufgrund des risikobasierten Ansatzes der DS-GVO erheblich an Bedeutung. Die Einführung eines Datenschutz-Managements steigert nicht nur die Effektivität und den Nutzen für Verantwortlichen, sondern schafft auch vielfältige Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (sog. Accountability).
Datenschutzmanagement für den operativen Datenschutz
Als Grundlage für die Themen Datenschutz- und Risikomanagement werden zunächst die gesetzlichen Anforderungen an jedes Unternehmen aufgezeigt. Aufgrund des risikobasierten Ansatzes in der DS-GVO gibt es keine pauschalen Lösungswege für jedes Unternehmen. Vielmehr muss es in jeder verantwortlichen Stelle ein Risikomanagement als grundlegende Voraussetzung für den operativen Datenschutz geben. Erst davon ausgehend lassen sich konkrete Bausteine eines Datenschutz-Managementsystems implementieren. Hierzu werden die maßgeblichen Elemente wie eine Datenschutz-Policy, ein Datenschutzkonzept oder Prozesse zur Gewährleistung von Betroffenenrechten ausführlich dargestellt.
Effektives Datenschutz-Managementsystem erfüllt Dokumentationspflichten
Die Einführung und der Betrieb eines effektiven Datenschutz-Managementsystem dienen nicht allein der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern tragen im besten Fall gleichzeitig zur Erfüllung der umfänglichen Dokumentationspflichten der DS-GVO bei. Daher stellen die Referenten Gabriela Krader (Datenschutzbeauftragte der Deutschen Post) und Harald Eul (Unternehmensberater und Geschäftsführer der HEC GmbH) im Teil 3 die wichtigsten Dokumentationspflichten, wie etwa Richtlinien zum Datenschutz, Schulungskonzepte uvm. vor und liefern zusätzlich Praxishinweise samt Musterbeispielen.
Repetitorium macht Sie fit für die Prüfung
Am Ende der Schulungsmodule können sich alle Interessierten noch einmal von der stellv. GDD-Geschäftsführerin, Frau Rechtanwältin Yvette Reif, mit Hilfe von Übungen und Musterklausuren auf die abschließende Prüfung zur Zertifizierung vorbereiten. Nach erfolgreicher Prüfungsleistung erhalten die Teilnehmer*innen das Zertifikat „GDDcert. EU“, wodurch diese die Prüfung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragen bestanden haben und als solche in Unternehmen oder Behörden fachkundig eingesetzt werden können.
Alle Informationen zu den Referenten und Inhalten des Teil 3 finden Sie unter: https://www.datakontext.com/veranstaltung-suchen/datenschutz/grundlagen-ausbildung/57/teil-3-datenschutz-management-nach-der-ds-gvo?c=412&group%5B8%5D=1634
(Foto: leowolfert -stock.adobe.com)
Letztes Update:30.01.23
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO
Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.
Mehr erfahren -
IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud
Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei
Mehr erfahren -
EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”
Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in
Mehr erfahren

