Die ePrivacy-Reform steckt fest: Rat findet keine Position
Der bereichsspezifische Datenschutz in der elektronischen Kommunikation sollte nach ursprünglicher Planung gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) fertig reformiert werden. Der Vorschlag für eine ePrivacy-Verordnung liegt seit Anfang des Jahres 2017 auf dem Tisch, das EU-Parlament ist seit Herbst 2017 startklar. Nur bei den Mitgliedstaaten im Rat passiert seit fast zwei Jahren wenig.
Österreichische Ratspräsidentschaft stellt keine Lösungsfindung her
Die für Telekommunikation zuständigen EU-Minister haben sich am 4. Dezember in Brüssel unter anderem zur geplanten ePrivacy-Verordnung beraten. Diese soll die EU-Regeln zur Vertraulichkeit der Kommunikation modernisieren, etwa hinsichtlich der zunehmenden Nutzung von Messengerdiensten. Diese sog. OTT-Dienste (over the top-Dienste) sind vom aktuellen ePrivacy-Recht noch gar nicht erfasst. Bis jetzt ist es der konservativen österreichischen Ratspräsidentschaft nicht gelungen, eine gemeinsame Position zu finden.
Wie geht es weiter?
Die sogenannten Triloge, die Verhandlungen von EU-Parlament, Kommission und Mitgliedstaaten über einen Gesetzesvorschlag, können erst beginnen, wenn sich neben den Abgeordneten auch die EU-Staaten auf eine erste Position geeinigt haben. Es bleibt wohl wenig Hoffnung, dass dies unter der österreichischen Ratspräsidentschaft in den verbleibenden 2 Wochen im Jahr 2018 noch gelingt. Danach wird sich Rumänien in seiner ersten EU-Ratspräsidentschaft überhaupt dem Thema weiter widmen müssen. Im Rahmen dessen könnte eine Einigung unter den Mitgliedstaaten in diesem Bereich einen bedeutsamen Erfolg darstellen.
Letztes Update:17.12.18
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO
Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.
Mehr erfahren -
IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud
Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei
Mehr erfahren -
EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”
Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in
Mehr erfahren

