ESDA fordert Umsetzung der PNR-Richtlinie

PNR-Richtlinie

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, das PNR-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unverzüglich umzusetzen.

Die Verarbeitung von sog. PNR-Daten zu Sicherheitszwecken kombiniert zwei grundsätzliche Probleme im Bereich des Datenschutzes im Sicherheitsbereich:

PNR-Daten werden so genutzt, dass sämtliche Flugreisende mit abstrakt formulierten Gefährderprofilen („Mustern“) abgeglichen werden. Denn PNR-Daten sind nicht erforderlich, um bekannte Gefährder oder Straftäter bei der Grenzkontrolle zu fassen. Sie dienen dem Generieren von Verdächtigen, also dem Aufspüren von Reisenden, die eine Gefahr darstellen könnten und den Sicherheitsbehörden noch nicht bekannt sind. Gleichzeitig schafft die PNR-Richtlinie eine weitere Vorratsspeicherung von Daten, weil die Sicherheitsbehörden PNR-Daten verdachtslos über Jahre speichern.

Am 21. Juni 2022 fällte der EuGH auf Vorlage des belgischen Verfassungsgerichts sein Urteil über die PNR-Richtlinie. Der Gerichtshof stellte zwar fest, dass die Gültigkeit der PNR-Richtlinie nicht beeinträchtigt ist, entschied aber, dass die PNR-Richtlinie so ausgelegt werden muss, dass sie wichtige Beschränkungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten enthält, um die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta (die Charta) zu gewährleisten. Einige dieser Einschränkungen sind die Anwendung des PNR-Systems nur auf terroristische Straftaten und schwere Kriminalität, die in einem objektiven Zusammenhang mit der Beförderung von Fluggästen stehen, und die nichtdiskriminierende Anwendung der allgemeinen Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren auf alle personenbezogenen Daten von Fluggästen.

Die vom EuGH vertretene Auslegung schränkt die Möglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten zur Verarbeitung von Fluggastdaten erheblich ein. Der EDSB hält es für wahrscheinlich, dass die derzeitige Verarbeitung von PNR-Daten in vielen, wenn nicht sogar den meisten Mitgliedstaaten nicht vollständig mit der PNR-Richtlinie in der Auslegung des EuGH übereinstimmt. PNR-Systeme in der gesamten EU können daher weiterhin tagtäglich in unverhältnismäßiger Weise in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen.

In seiner Erklärung fordert der EDSB die EU-Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Schritte auf legislativer und/oder administrativer Ebene zu unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre jeweilige nationale Umsetzung und Durchführung der PNR-Richtlinie im Einklang mit der Charta in der Auslegung des EuGH steht. In diesem Zusammenhang weist der EDSB darauf hin, dass die Datenschutzbehörden uneingeschränkt befugt sind, die Einhaltung der EU-Datenschutzanforderungen auf nationaler Ebene zu prüfen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stimmt in diese Forderung ein und weist darauf hin, dass seit dem Urteil des EuGH auch in Deutschland wie auch in vielen Mitgliedstaaten nichts geändert wurde.

(Foto: metamorworks – stock.adobe.com)

Letztes Update:08.01.23

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