Gutachten: Handelsregister und Datenschutz

Handelsregister

Seit dem 1. August 2022 sind über das Portal „Handelsregister.de“ sämtliche Einträge in den Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregistern ohne weitere Einschränkungen kostenfrei abrufbar. Das hat auf dem ersten Blick Vorteile in punkto Transparenz. Das Handelsregister handelt es sich um die zentrale Registerplattform des Bundes für Firmen in Deutschland. Der Umstand, dass die Abrufe aus diesem Portal kostenfrei und ohne das Anlegen eines vorherigen Accounts erfolgen können, ist Ergebnis des seit dem seit 1. August geltenden Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) der EU vom Juni 2019. Unter anderem wollte die EU damit Registerauskünfte vereinfachen.

Da das Handelsregister (erreichbar unter http://www.handelsregister.de/) eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen soll, enthält es notwendiger- und typischerweise unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital und den Namen des Geschäftsinhabers.

Es wurde in jüngster Zeit wiederholt kritisiert, dass ein angemessener Schutz dieser oben genannten Informationen im Konzept des Handelsregisters nicht eingebaut zu sein scheint. Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten, wie bspw. Schwärzungen von nicht benötigten Informationen beim Upload von Scans scheinen keine obligatorisch eingeforderte Anforderungen zu sein. Auch ohne großen Argumentationsaufwand dürfte nachvollziehbar sein, dass der ungeschützte Abruf dieser Informationen Tür und Tor für Missbrauchsszenarien ,wie bspw. Identitätsdiebstahl eröffnen kann.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise setzt sich in seinem aktuellen Gutachten mit dieser Problematik auseinander . Das Gutachten kommt nach einer ausführlichen Darstellung zu dem Ergebnis, dass die Harmonisierung des Registerrechts mit dem Datenschutzrecht sowohl rechtlich als auch praktisch misslungen ist.

Die unmissverständliche Forderung des Gutachters:
” Der Bundesgesetzgeber sowie der Verordnungsgeber auf Bundesebene sind aufgefordert, die bestehenden Defizite zu beseitigen. Das Justizministerium NRW ist aufgefordert, die unkorrekten Angaben auf der Seite handelregister.de zu berichtigen. Eine zeitliche Begrenzung der voraussetzungslosen Online-Abrufmöglichkeit muss normativ vorgesehen und umgesetzt werden. Ebenso ist der Zugriff auf nachweisende Dokumente einzuschränken. Das Justizministerium NRW ist aufgefordert und rechtlich dazu verpflichtet, bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten mit den Amtsgerichten zusammenzuarbeiten. Die Amtsgerichte sind aufgefordert, sukzessive oder auf Antrag der Betroffenen für die Publizität nicht erforderliche Daten Dritten vorzuenthalten. “

(Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)

Letztes Update:03.01.23

  • Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO

    Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.

    Mehr erfahren
  • MS Cloud und IT-Grundschutz

    IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud

    Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei

    Mehr erfahren
  • EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”

    Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in

    Mehr erfahren