Hinweise zum Fotografieren bei Schulveranstaltungen

Fotografieren bei Schulveranstaltungen

Mit Inkrafttreten der DS-GVO ist bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos, die auf Digitaltechnik basieren, der Anwendungsbereich der DS-GVO eröffnet. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen stellt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 4 DS-GVO dar. Somit ist für die Anfertigung der Aufnahmen und die weitere Verarbeitung die DS-GVO einschlägig. Bei Veröffentlichung kommen die spezialgesetzlichen Regelungen des KUG zur Anwendung.

Komplexe Rechtslage beim Fotografieren auf Schulveranstaltungen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt arbeitet in seiner aktuellen Orientierungshilfe die komplexe Rechtslage in Bezug auf das Fotografieren anlässlich von Schulveranstaltungen auf. Die DS-GVO stellt in datenschutzrechtlicher Hinsicht die europäischen Rahmenbedingungen. Weiter können Aspekte des Hausrechts, des Kunsturheberrechts oder des Zivilrechts eine Rolle spielen.

Nach Ansicht des Landesbeauftragten kann es infolge der persönlichen Betroffenheit der fotografierten Veranstaltungsgäste nach Abwägung der Interessen ein Anliegen der Schule sein, dem Fotografieren anlässlich von Schulveranstaltungen entgegenzuwirken.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

( Bild von Taken auf Pixabay )

Letztes Update:16.08.19

  • Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO

    Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.

    Mehr erfahren
  • MS Cloud und IT-Grundschutz

    IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud

    Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei

    Mehr erfahren
  • EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”

    Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in

    Mehr erfahren