„Klare Antworten auf klare Fragen!“ – Ihr Dialog mit der Datenschutzaufsicht

Datenschutzaufsicht

Facebook, Google, Amazon, die AOK Baden-Württemberg, der Modekonzern H&M, die Hotelkette Marriott und das Telekommunikationsunternehmen 1&1: Sie alle mussten seit Einführung der DS-GVO hohe Strafen aufgrund von Datenschutzverstößen zahlen. Und dies sind nur die bekanntesten Unternehmen, die in der letzten Zeit aufgrund von Verletzungen des Datenschutzrechts für Schlagzeilen in der Presse sorgten.

Auch heute, fast drei Jahre nach der Einführung der europäischen Datenschutzverordnung, herrscht bei vielen Unternehmen Unsicherheit – und Angst vor einer Meldung an die Aufsichtsbehörden. Denn auch Sanktionen, die sich nicht finanziell auswirken, wie etwa eine Mitteilung an die Datenaufsicht mit Außenwirkung, können den Ruf stark beschädigen.  Gerade Mittelständler, die nicht über ein Heer von Anwälten verfügen und ihr Gefahrenpotenzial für Datenschutzverletzungen in der Praxis oftmals unterschätzen, fürchten die Datenschutzaufsichtsbehörden.

„Die Aufsichtsbehörden sollen Orientierung geben“

Zu Unrecht, findet Dr. Stefan Brink, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. „Klare Antworte auf klare Fragen“ verspricht er den Teilnehmern der Online-Veranstaltung „Ihr Dialog mit der Datenschutzaufsicht“ am 10.05.2021. Brink und seine Kollegin Barbara Thiel, die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, werden im Rahmen der bekannten Veranstaltungsreihe Fachfragen live beantworten und möchten den Teilnehmern wertvollen Input geben. „Die Unsicherheiten, die mit dem neuen Recht der DS-GVO einhergehen, löst man am besten im Dialog: offen, klar und eindeutig”, sagt Brink. „Die Aufsichtsbehörden sollen Orientierung geben.“

Droht ein Verbot von Standardsoftware wie Windows 365?

Für Orientierung im Datenschutz-Dschungel sorgen auch die Experten der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD), Prof. Dr. Rolf Schwartmann (Vorsitzender) und RA Andreas Jaspers (Geschäftsführer). Schwartmann und Jaspers kennen die praktischen Sorgen der Unternehmen ebenso gut wie die juristische Auslegung des geltenden Datenschutzrechts.
„Die Entscheidung von Schrems II bringt viele Mittelständler in Not. Die Aufsicht ist streng und will den Einsatz von Standardsoftware und damit auch Windows 365 verbieten“, erklärt Schwartmann.

Gibt es Auswege aus dieser Sackgasse? Was ist bei dem Einsatz von Videokonferenzsystemen oder dem Umgang mit den neuen Standardvertragsklauseln zu beachten? Wie verhält es sich mit dem Arbeitnehmerdatenschutz in der Corona-Krise? Wie läuft die Meldung einer Datenpanne ab und wie ist die geltende Bußgeldpraxis? Diese und weitere Fragen, die von den Teilnehmern auch im Vorfeld eingereicht werden können, will „Ihr Dialog mit der Datenschutzaufsicht“ beantworten.

Sind Sie auch dabei?

Hintergrund

In der Reihe „Ihr Dialog mit der Datenschutzaufsicht“ haben Datenschutzverantwortliche von Unternehmen die Möglichkeit, Praxisfragen direkt mit Vertretern der Aufsichtsbehörden zu besprechen. In vier thematischen Blöcken erfolgt jeweils eine Einführung mit einem Aufriss offener Datenschutzfragen. Die Veranstaltung am 20.05.2021 (online) widmet sich insbesondere den Themen Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Betroffenenrechte, Datenschutzorganisation und Praxis der Aufsichtsbehörde.

Sie möchten mitdiskutieren oder Ihre Fragen direkt mit den Vertretern der Aufsichtsbehörden besprechen? Hier geht es zum kompletten Programm und zur Anmeldung.

Foto: Song_about_summer – Stock.adobe.com

Letztes Update:04.05.21

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