Orientierungshilfe “Das Recht auf Löschung nach der DS-GVO”
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als gesetzliche Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten hat den Datenschutz nachhaltig verändert und geprägt. Sie verpflichtet jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – zur Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS). Jeder Verantwortliche hat deswegen eine Datenschutzorganisation vorzuweisen, die in der Lage ist, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten zu gewährleisten. Eine der maßgeblichen Anforderungen ist die Pflicht personenbezogenen Daten korrekt zu Löschen nach DS-GVO.
Aufgrund des Prinzips der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO) und des Grundsatzes der Zweckbindung, besteht nach Wegfall der Erforderlichkeit kein Rechtsgrund mehr zur weiteren Speicherung. Doch daran anschließende gesetzliche Aufbewahrungspflichten laufen dieser grundsätzlichen Löschregel häufig zuwider.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz gibt an, dass sich in der Prüfungs- und Beratungspraxis rund um das Recht auf Löschung zahlreiche Fragen ergeben. Diese betreffen die verschiedenen Löschungsgründe sowie die Reichweite der Ausnahmetatbestände, jedoch auch etwa das Verhältnis von Löschungsrecht und Löschungspflicht oder die praktische Umsetzung entsprechender Ersuchen, so der BayLfD .
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat daher eine Orientierungshilfe “Das Recht auf Löschung nach der Datenschutz-Grundverordnung” erarbeitet, die den bayerischen öffentlichen Stellen (aber auch Verantwortlichen in anderen Bundesländern) wie auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern anhand praktischer Anwendungsfälle aus dem öffentlichen Sektor eine umfassende Erläuterung der einschlägigen Vorgaben bietet. Die in die Ausführungen eingestreuten Praxisbeispiele runden die Orientierungshilfe ab.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
(Foto: freshidea – stock.adobe.com)
Letztes Update:22.06.22
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO
Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.
Mehr erfahren -
IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud
Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei
Mehr erfahren -
EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”
Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in
Mehr erfahren

