DSK veröffentlicht Kurzpapier zur Einwilligung nach der DS-GVO
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) führt den bisher geltenden Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt fort. Datenverarbeitungen sind demnach generell verboten, es sei denn es liegt ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand oder eine Einwilligung der betroffenen Person vor. Eine Einwilligung ist nach Art. 4 Nr. 11 DS-GVO „jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene
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