50 Millionen Bußgeld für Google

Was mit der DS-GVO stets befürchtet wurde, ist nun erstmalig Realität geworden: die französische Aufsichtsbehörde CNIL hat nun gegen Google ein erstes hohes Bußgeld ausgesprochen. Ausgangspunkt des Verfahrens: Beschwerden von Verbänden Am 25. und 28. Mai 2018 erhielt die CNIL zwei Kollektivbeschwerden des Verbandes None Of Your Business (NOYB) und des Vereins La Quadrature du

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Brexit

Vereinigtes Königreich gilt ab dem 30.03.2019 als Drittland

Die Europäische Kommission teilte bereits in einer Pressemitteilung vom 9. Januar 2018 mit, dass das Vereinigte Königreich ab dem 30.03.2019 als sog. Drittland einzustufen sein wird. Dies ist die Konsequenz der Erklärung des Vereinigten Königreichs gem. Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union aus der Union auszutreten. Diese bedeutet, dass das gesamte Primär- und

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Grenzen der Onlinebestellung

Die Onlinebestellung lieben Kunden und Unternehmen gleichermaßen. Es muss aber auch einfach sein. Geht das Waschmittel zur Neige, dann ist es praktischer man bestellt es direkt per Knopfdruck neu, als es erst auf den Einkaufszettel zu schreiben und dann im Supermarkt zu besorgen. Dazu erst zum Computer zu gehen ist ebenso lästig. Es ist auch

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Auftragsverarbeitung und Abwicklung von Herstellergarantie

Frage des GDD-Erfa-Kreises Würzburg zur Auftragsverarbeitung: Unternehmen B verkauft hochpreisige Produkte, wofür er Einzelteile der Firma A verarbeitet, z. B. Motoren. Diese Motoren haben eine Werksgarantie. A möchte, dass B die Käuferdaten vom Käufer C an A weitergibt, damit a) C sich selbständig im Sachmangelfall an A wenden kann (und A den C gleich zuordnen

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Datenschutz: Arbeitsmaterialsammlung für Lehrende

Datenschutz: Materialsammlung für Lehrende

Laut dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sind Dozentinnen und Dozenten des BvD seit Anfang 2009 mit Unterrichtskonzepten und einer Materialsammlung für die Sekundarstufen I und II bundesweit an Schulen unterwegs, um Schülerinnen und Schülern klare und einfache Verhaltensregeln für den sensiblen Umgang mit ihren persönlichen Daten im Netz näher zu bringen. Kinder und

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Krankmeldung per WhatsApp

Wer sich morgens zu schlapp für die Arbeit fühlt, ist froh, wenn er leidend liegen bleiben darf oder schafft es vielleicht gar nicht erst bis zum Arzt. Da muss man für eine Krankmeldung möglicherweise gar nicht hin. Bei „AU-Schein.de“ kann man Krankheitssymptome von „Nase verstopft“ bis „Niesen“ anklicken und per WhatsApp an einen Arzt schicken.

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