Folge 1: Schrems II und die Folgen für die Nutzung von Bürosoftware (wie z.B. MS Teams) in Deutschland

Zum Ende des Schuljahres gehen die Schulen in Deutschland wieder in den Regelunterricht. Homeschooling per Videokonferenz ist damit hoffentlich erst einmal Vergangenheit. Wenn es wieder dazu kommt, müssen Schulen den Datenschutz in den Griff bekommen. Aufsichtsbehörden sprechen in dieser Situation teilweise sogar von Bußgeldern für staatliche Schulen. Darüber, warum das rechtlich nicht möglich ist und was auch Unternehmen fast ein Jahr nach der Schrems II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Datenschutz beachten müssen, spricht Rolf Schwartmann spricht mit Dr. Stefan Brink, dem Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg.

Letztes Update:31.05.21

  • Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO

    Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.

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  • Folge 37: Kreditauskunfteien auf dem Prüfstand der DS-GVO – EuGH-Generalanwalt zu SCHUFA & Co.

    Der EuGH befasst sich aktuell mit Kreditauskunfteien. Im März 2023 hat sich der zuständige Generalanwalt in seinen Schlussanträgen zu zwei Vorlageverfahren des VG Wiesbaden aus dem Jahr 2021 zum Geschäftsmodell der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) geäußert. In einem Fall ging es um die Frage, ob das Verfahren, mit dem die Schufa ihren Scorewert vergibt,

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  • Folge 36: Datamining in der Strafjustiz? Die „hessen-Data“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Prüfstand

    Am 16.02.2023 hat das Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung Regelungen in Hessen (§ 25 Abs. 1 Alt. 1 HSOG) und Hamburg (§ 49 Abs. 1 Alt. 1 HmbPolDVG) zur automatisierten Datenanalyse oder -auswertung aus aggregierten Quellen („Data Mining“) für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten und die Gefahrenabwehr allgemein für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG hat den Beschwerdeführern

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