Sicherheitsanforderungen für Gesundheits-Apps
Bereits im Jahr 2018 überschritt die Anzahl der Internetnutzer die Grenze von vier Milliarden Menschen. Zwei Drittel der zur Zeit 7,6 Milliarden Menschen zählenden Weltbevölkerung nutzen ein Mobiltelefon. Mehr als drei Milliarden Menschen nutzen soziale Netzwerke und tun dies in neun von zehn Fällen über ihr Smartphone.
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten demnächst bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen wie Apps erstatten müssen.
Softwareanwendungen für Mobiltelefone und Tablets, sogenannte „Apps“, sind inzwischen alltägliche Begleiter in Beruf und Freizeit. Auch im Gesundheitsbereich ist das Angebot in den letzten Jahren rasant gestiegen. Apps vermessen unsere Fitness, geben Gesundheitstipps, analysieren physiologische Daten und berechnen die Dosierung von Medikamenten.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun eine Technische Richtlinie (TR) entwickelt, die bei Anwendung den Zugriff Unbefugter auf diese sensible und besonders schützenswerte persönliche Daten erschweren kann. Die TR „Sicherheitsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen“ (BSI TR-03161) ist unabhängig von und bereits im Vorfeld der gegenwärtigen Corona-Pandemie für Gesundheits-Apps entwickelt worden.
Sie kann grundsätzlich für alle mobilen Anwendungen, die sensible Daten verarbeiten und speichern, herangezogen werden. Grundsätzlich fordert das BSI, Sicherheitsanforderungen von Anfang an bei der Software-Entwicklung mitzudenken.
Diese Technische Richtlinie wendet sich an Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen für mobile Endgeräte. Darüber hinaus kann sie als Richtlinie für mobile Anwendungen betrachtet werden, welche sensible Daten verarbeiten und speichern.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Letztes Update:17.04.20
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO
Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.
Mehr erfahren -
IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud
Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei
Mehr erfahren -
EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”
Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in
Mehr erfahren

