Telekommunikations-Telemediendatenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten

Zum 01.12.2021 ist das neue TTDSG in Kraft getreten. Ziel der Neuregelung ist die erforderliche Anpassung der Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die – bereits lange ausstehende – Umsetzung der e-Privacy-Richtlinie (RiLi 2002/58/EG in der durch die RiLi 2009/136/EG geänderten Fassung).

Das hat zur Folge, dass es seit dem 1.12.2021 ein neues TKG gibt. Das bisherige TMG besteht in einer gekürzten Fassung fort. In beiden Gesetzen werden keine Datenschutzvorschriften mehr enthalten sein. Auch hier gibt es bzgl. der praktischen Relevanz noch Unsicherheiten bei den Unternehmen:

– Für wen gelten die Regelungen des TTDSG ?

– Unter der bisherigen Rechtslage wurden von der herrschenden Meinung auch Arbeitgeber als geschäftsmäßige TK-Anbieter eingestuft, sofern diese die private Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel erlauben. Ist das immer noch so?

– Welche praktische Relevanz haben die neuen Bestimmungen für „normale“ Unternehmen und öffentliche Stellen, sofern diese Cookies im Rahmen des Websitebetriebs einsetzen?

-Sind die Datenschutz-Aufsichtsbehörden überhaupt zuständig für den Vollzug des TTDSG?

Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. und stellt auch weiterführende Informationen zum TTDSG in er GDD-Praxishilfe „Das neue TTDSG im Überblick“ bereit, die hier abgerufen werden kann.

Auch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben mittlerweile einige Orientierungsleitfäden uns FAQs zum Thema veröffentlicht:

1. Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
2. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg
3. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
4. Sächsischer Datenschutzbeauftragter

(Foto: Song_about_summer – stock.adobe.com)





Letztes Update:04.12.21

  • Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO

    Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.

    Mehr erfahren
  • MS Cloud und IT-Grundschutz

    IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud

    Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei

    Mehr erfahren
  • EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”

    Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in

    Mehr erfahren