Wissenschaftspreis für Arbeiten im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit
Der wissenschaftliche Beirat der GDD vergibt Preise an ausgezeichnete Arbeiten im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Die Preisverleihung fand traditionsgemäß im Rahmen des Abendprogramms der Datenschutz-Fachtagung (DAFTA) im Maternushaus zu Köln statt.
Der GDD steht ein wissenschaftlicher Beirat zur Seite, der aus anerkannten Experten in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und Sozialwissenschaften besteht. Auf Vorschlag des wissenschaftlichen Beirates vergibt die GDD jeses Jahr ihren Wissenschaftspreis für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit.
22 Bewerber aus verschiedenen Bereichen
Dem Beirat lagen in diesem Jahr 22 Arbeiten zur Begutachtung vor. Aus dem Bereich Jura handelte es sich um vier Dissertationen, aus der IT-Security um fünf Dissertationen sowie eine Dissertation aus den Wirtschaftswissenschaften. Die übrigen zwölf Arbeiten waren Nachwuchs- (Bachelor/Master) und Forschungsarbeiten auf verschiedenen Gebieten (Jura, IT-Sicherheit, Wirtschaftswissenschaften etc).
Der GDD-Wissenschaftspreis 2018 im Fachbereich Jura geht an Tim Jülicher mit seiner Dissertationsschrift „Medizininformationsrecht“. In der Sache geht es um eine rechtssystematische Analyse der Informationsbeziehung zwischen Arzt und Patient. Hierzu verknüpft die Arbeit vielfältige rechtliche, technische und gesellschaftliche Aspekte einer ganz besonders sensiblen Vertragsbeziehung.
Im Bereich IT-Sicherheit wird die Dissertation von Tobias Dehling mit dem Titel „Communication of Information Privacy Practices in Consumer Information Systems“ ausgezeichnet. Die Schrift behandelt den Mangel an Transparenz in der Datenverarbeitung. Methodisch wurde dabei ein Spektrum ausgeschöpft, das sich von datenzentrischen Verfahren über quantitative Studien bis zur reinen Theorieentwicklung erstreckt.
Der Nachwuchspreis geht an Kerrin Mengel mit ihrer Arbeit „Privatheit per Verordnung? – Eine kultursoziologische Untersuchung aktueller Expertendiskurse bezüglich des Privacy by Design-Konzeptes vor dem Hintergrund der Umsetzung von Vorgaben der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung 2016/679)“. Die kulturwissenschaftliche Arbeit fächert das Thema Privacy by Design zunächst theoretisch auf. Die Theorie ist jedoch kein Selbstzweck, sondern wird durch ein methodisch-empirisches Element im Hauptteil dieser Arbeit weitergeführt. In strukturierten Leitfadeninterviews mit zentralen Experten – Berufspraktikern in Unternehmen und Behörden – ergeben sich für die öffentliche Debatte, für weiterführende Forschung aber auch für die GDD in der praktischen Umsetzung datenschutzrechtlicher Fragen hilfreiche Ein- und Ausblicke.
Letztes Update:25.11.18
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 38: EuGH erleichtert Massenklagen – Die Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach Art. 82 DS-GVO
Verfahren wegen des Ersatzes immaterieller Schäden nach Art. 82 DSGVO werden ständig mehr. Typische Anlässe sind Datenpannen, sonstige Datenschutzverstöße durch Unternehmen wie eine Werbemail ohne Einwilligung oder ein nicht rechtzeitig erfüllter Auskunftsanspruch. Deutsche Gerichte legen Art. 82 DSGVO bislang unterschiedlich weit und uneinheitlich aus. Der EuGH hat sich am 4. Mai 2023 in der Rs.
Mehr erfahren -
IT-Grundschutz in der Microsoft-Cloud
Microsoft hat in Zusammenarbeit mit der HiSolutions AG drei kostenlose IT-Grundschutz-Handbücher entwickelt, die auf der aktuellen Edition des IT-Grundschutz-Kompendiums des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basieren. Die Handbücher sollen Microsoft-Kunden helfen, die Nutzung von Cloud-Diensten wie Microsoft Azure, Microsoft 365 oder Dynamics 365 unter Berücksichtigung des IT-Grundschutzes sicher und erfolgreich zu gestalten. Dabei
Mehr erfahren -
EuGH urteilt zum Begriff “Recht auf Kopie”
Einige von der Datenschutzwelt mit Spannung erwartete Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurden am 04. Mai 2023 veröffentlicht. 2. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-487/21 | Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF Der Hintergrund des zweiten mit Spannung erwartete Urteils des EuGH war ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, welches vom Bundesverwaltungsgericht (Österreich) eingereicht wurde. Das Bundesverwaltungsgericht in
Mehr erfahren

