Keine Angst vor Datenschutz-Folgenabschätzungen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit drei Jahren in Kraft. Seitdem hat sich der Datenschutz grundlegend verändert. Neu eingeführt mit der DS-GVO wurde die Verpflichtung zu einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Datenverarbeitung, die voraussichtlich ein hohes Risiko darstellen. Trotz guter Kenntnisse der DS-GVO herrschen weiter viele Unsicherheiten in Hinsicht auf die korrekte Durchführung und Umsetzung der DSFA.
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