GDPR Schrems II

Praxishinweise zum Fragenbogen der Aufsichtsbehörden

Die GDD gibt Unternehmen Hinweise zur Beantwortung des Fragebogens der Aufsichtsbehörden zum konzerninternen Datenverkehr nach Schrems II. Anlässlich einer koordinierten Kontrolle von grenzüberschreitenden Datenübermittlungen in Drittländer seitens der deutschen Aufsichtsbehörden sollen ausgewählte Unternehmen auf Basis eines Fragenkataloges angeschrieben werden[1]. Insgesamt fünf Themenbereiche werden von unterschiedlichen Fragebögen[2] abgedeckt. Diese sind: Bewerberportale Konzerninterner Datenverkehr Mailhoster Tracking Webhoster Hintergrund

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Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO

Anspruch auf unentgeltliche Kopie von Examensklausuren nach Art. 15 DS-GVO

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts dürfte so manchem Examenskandidaten ein Lächeln ins Gesicht zaubern, zumindest denjenigen, die ein Interesse daran haben, Einsicht in die angefertigten Aufsichtsarbeiten und Prüfergutachten zu erhalten – am besten unentgeltlich. Das ist möglich, sagt das Oberverwaltungsgericht und stützt diesen Anspruch auf Art. 15 Abs. 3 DS-GVO. Was war passiert? Ein in Essen

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Beschwerde und Anonymität

Wahrung der Anonymität des Petenten durch die Aufsichtsbehörde

Jede Person hat das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie glaubt, dass eine bestimmte sie betreffende Datenverarbeitung gegen die DS-GVO verstößt. Insbesondere wenn sich Beschäftigte wegen vermuteter Datenschutzverstöße an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden wollen, bestehen jedoch oftmals Befürchtungen, dass sich ihre Beschwerde negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken könnte.Die LfD Niedersachsen erläutert in

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Datenschutz-Folgenabschätzung

Keine Angst vor Datenschutz-Folgenabschätzungen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist seit drei Jahren in Kraft. Seitdem hat sich der Datenschutz grundlegend verändert. Neu eingeführt mit der DS-GVO wurde die Verpflichtung zu einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Datenverarbeitung, die voraussichtlich ein hohes Risiko darstellen. Trotz guter Kenntnisse der DS-GVO herrschen weiter viele Unsicherheiten in Hinsicht auf die korrekte Durchführung und Umsetzung der DSFA.

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DSB Highlanderprinzip

Highlander-Prinzip, Stellvertreter und Hilfskräfte des Datenschutzbeauftragten

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) stellt die Ergebnisse seiner Arbeit aus dem Jahr 2020 vor. In dem am 25.05.2021 veröffentlichten 30. Tätigkeitsbericht werden neben diversen datenschutzrechtlichen Einzelfragen auch einige Aspekte zum Tätigkeitsfeld des Datenschutzbeauftragten erläutert. Das sog. Highlander-Prinzip: Es kann nur einen gebenDer BayLfD beschäftigt sich mit der Frage, ob es zulässig sei,

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BSI - IT-Sicherheit für Lehrer

BSI: Informationen für digitalen und sicheren Schulalltag

Es ist zwar primär die Aufgabe des Verantwortlichen für die Sicherheit der IT-Infrastruktur zu sorgen, jedoch stellen auch schlecht informierte Nutzerinnen und Nutzer ein gewisses Sicherheitsrisiko dar. Nicht nur deshalb sollte IT-Sicherheit auch ein Thema in Lehrerfortbildungen, in der Lehrerausbildung und im Unterricht sein.Dass es hier Optimierungsbedarf gibt, hat sich gerade vor dem Hintergrund der

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