Folge 12: Punktsieg im „Kampf gegen „Cookieterror“?
Das Gutachten zur PIMS-Verordnung nach § 26 TTDSG – Hier sprechen die Gutachter Einwilligungen nach dem TTDSG soll man in der Perspektive nicht durch Wegklicken von Cookiebannern einholen, sondern durch selbstbestimmte Entscheidungen. Dazu sollen anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung, kurz PIMS, dienen. Das Wirtschafts- und Energieministerium hat ein Forschungsgutachten zum Einwilligungsmanagement nach § 26 TTDSG in
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