Aufsichtsbehörde veröffentlicht Muster für Covid-19-Listen
Um Infektionsketten und Ausbrüche von SARS-CoV-2 (Covid-19) schnellst möglich zu erkennen und einzugrenzen, müssen etwa Frisöre, Kosmetikstudios aber auch Gaststätten und Cafés die Besuche ihrer Gäste oder Kunden dokumentieren. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern stellt auf ihrer Internetseite Formulare und Muster für die verschiedenen Branchen zur Verfügung, damit Infektionsschutz und Datenschutz gleichermaßen gewahrt
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